Standardmäßig ist CONTHAUS ein Soll-Versteuerer, d.h. die USt wird fällig sobald die Vorschreibung/Abrechnung am Ertragskonto eingebucht wurde bzw. kann die VSt geltend gemacht werden, sobald der Aufwand eingebucht wurde.
Dadurch wird die Fälligkeit für die Abführung der USt effektiv in diese spätere Buchungsperiode verschoben.