Werden in einem Miethaus größere Investitionen nötig, so kann mittels Anwendung des § 18 MRG – nach Ausschöpfung der Mietzinsreserve – der Mieter in Form einer Mietzinserhöhung betroffen sein.
Berechnung der Hauptmietzinsreserve basierend auf den in CONTHAUS gespeicherten Vorschreibungsdaten
Ausdruck des Antrages auf die Mietzinserhöhung im Rahmen des §18
Übernahme der erhöhten Mieten in die laufenden Vorschreibungen nach Genehmigung des Antrages