Mietvertragserstellung 2026?
Mit CONTVERTRAG kostenlos geregelt
Angesichts der jüngsten Gesetzesänderungen hinsichtlich des 5. MILG und des MieWeG kommt es bei den bestehenden Musterverträgen der WKO zu einigen deutlichen Änderungen.
Wir haben diese deshalb besonders sorgfältig in die Formulare eingearbeitet, sodass vor allem die Wertsicherungsklauseln innerhalb des Geltungsbereichs des MieWeG (Vollanwendung und Teilanwendung) jetzt den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und den Verweis auf die Systematik mit den Jahresdurchschnittswerten und den Durchführungszeitraum mit 01.04. jeden Jahres beinhalten.
Neue Regelungen zu Wartung, Duldungspflichten und Betriebskosten
Weitere wesentliche Änderungen bestehen hinsichtlich der Wartung und Instandhaltung beim Vollausnahme, Teilanwendungs- und Vollanwendungsbereich. Hierbei musste im § 4 der Vertragsschablonen aufgrund der laufenden Verfahren die (Teil)überwälzungen der Verpflichtungen des Vermieters nach § 1096 Abs. 1 Satz 1 ABGB auf den Mieter zurückgenommen werden, sodass die Neufassungen hier lediglich auf die ordnungsgemäße Wartung durch den Mieter und auf den schonenden Gebrauch abstellen.
Auch die Duldungspflichten des Mieters ändern sich bei allen Verträgen in der Neufassung und die Aufzählung der Betriebskosten wird im Teilanwendungsbereich detaillierter und einschränkender hinsichtlich des bestehenden Betriebskostenkatalogs nach § 21ff MRG , da auch hier bei laufenden Verfahren sämtliche Betriebskostenkataloge, die sich auf demonstrative Aufzählungen (die Zauberwörter sind hier „insbesondere“, „beispielsweise“) beziehen, gekippt wurden.
Aktualisierte Vertragsbedingungen & Einladung zum fachlichen Austausch: Experten-Event im Justizpalast
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem breit aufgestellten Team aus WohnrechtsexpertInnen wie Herrn Rat Mag. Andreas Grieb, Frau Mag. Susanne Bock und Herrn Mag. Dr. Alfred Popper, sowie mit unserem gesamten Team des CONTHAUS-Supports für alle Fragen gerne zur Verfügung.